Beamtenausbildung-online
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Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht der Titel und Preise finden Sie hier >>>weiter
Zur Übersicht des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
§ 29 Persönliche Eignung
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder 2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
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Der Ratgeber "BerufsStart" hilft allen Berufseinsteigern im öffentlichen Dienst. und richtet sich gleichermaßen an Auszubildende und Beamtenanwärter.
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Mehr Informationen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter unter
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
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