
| Neu aufgelegt: März 2024
Zu den offenen Stellen und Ausbildungsplätzen in der |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet zehn OnlineBücher bzw. eBooks zu Themen des öffentlichen Dienstes. Die Bücher kann man herunterladen, lesen und/oder ausdrucken >>>zur Bestellung |
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Beamtenausbildung - interessant - vielseitig - zukunftssicher |
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USB-Stick: Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie für Beamte in Ausbildung (beamtenausbildung-online.de). Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Beamtenausbildung: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei freiwilligem Besuch der Uni
Wer sich auf seine Ausbildung vorbereiten möchte, kann die Lehrangebote der Hochschulen (Vorlesungen, Seminare, Tutorien) wahrnehmen, gegebenenfalls auch parallel zur Ausbildung in seiner Freizeit. Der Besuch kann der Vorbereitung oder der Orientierung oder des zusätzlichen Wissenserwerbs dienen. Während für den Besuch der Seminare in der Regel eine Immatrikulation oder selbst getragene Gasthörerschaft erforderlich ist, stehen Vorlesungen grundsätzlich jedermann offen.
Wer seinen Wissensdurst unimmatrikuliert bzw. unregistriert stillen möchte, sollte im Hinterkopf behalten, dass er oder sie anders als Studenten, Auszubildende oder Schüler keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung genießt, da eine formale Beziehung zur Universität dann nicht besteht. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Vorsicht auf den Wegen zur, in und von der Uni ist also angebracht.
Weitere Informationen hierzu unter:
www.kostenlose-urteile.de/Kein-Unfallversicherungsschutz-fuer-nicht-registrierte-Gasthoerer
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester