Beamtenausbildung: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei freiwilligem Besuch der Uni

Neu aufgelegt: März 2024

 

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Beamtenausbildung: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei freiwilligem Besuch der Uni

Wer sich auf seine Ausbildung vorbereiten möchte, kann die Lehrangebote der Hochschulen (Vorlesungen, Seminare, Tutorien) wahrnehmen, gegebenenfalls auch parallel zur Ausbildung in seiner Freizeit. Der Besuch kann der Vorbereitung oder der Orientierung oder des zusätzlichen Wissenserwerbs dienen. Während für den Besuch der Seminare in der Regel eine Immatrikulation oder selbst getragene Gasthörerschaft erforderlich ist, stehen Vorlesungen grundsätzlich jedermann offen.

Wer seinen Wissensdurst unimmatrikuliert bzw. unregistriert stillen möchte, sollte im Hinterkopf behalten, dass er oder sie anders als Studenten, Auszubildende oder Schüler keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung genießt, da eine formale Beziehung zur Universität dann nicht besteht. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Vorsicht auf den Wegen zur, in und von der Uni ist also angebracht.

Weitere Informationen hierzu unter:
www.kostenlose-urteile.de/Kein-Unfallversicherungsschutz-fuer-nicht-registrierte-Gasthoerer

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester 

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