Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .89 Bundesinstitut für Berufsbildung

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§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung 

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.


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