Beamtenberuf: Beamtin bzw. Beamter im mittleren Dienst der Steuerverwaltung

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Beamter/Beamtin im mittleren Dienst der Steuerverwaltung

Beamtenausbildung;
abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen Ländern

Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst wird geregelt durch Verordnungen des Bundes bzw. der Länder
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 2 Jahre

Ausbildungsorte
Landesfinanzschulen, Finanzämter und andere Finanzbehörden

Berufliche Tätigkeiten
Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes der Steuer- und Finanzverwaltung sind überwiegend als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie den weiteren Kollegen im gehobenen Dienst zu. Sie bereiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Auskünfte.

Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor. In der Finanzkasse sorgen die Beamtinnen und Beamten als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden.

In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise ein. Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen vor Ort in den Betrieben ein und prüfen, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe gezahlt wurde.

Arbeitsbereiche:
Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigung
- bei Finanzämtern, z.B. bei Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Rechtsbehelfsstellen
- bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerien
- im Bundeszentralamt für Steuern

Einsatzorte
Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst der Steuerverwaltung arbeiten in erster Linie in Büroräumen und Servicebereichen. Darüber hinaus arbeiten sie evtl. auch im Außendienst.

Zugangsvoraussetzungen (Bildung und persönlich)
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.

Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Weitere Anforderungen:
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. fehlerfreies Erstellen von Steuerbescheiden)
- Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Erklären der in Formularen verwendeten Begriffe und der zu machenden Angaben)
- Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Nachfragen der Steuerpflichtigen zu Angaben in Steuerformularen)
- Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit personenbezogenen Daten)

Einkünfte während der Zeit der Beamtenausbildung bzw. des Vorbereitungsdienstes
Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte auf Widerruf sogenannte Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto) ist von Land zu Land verschiden und beträgt zwischen 1.250 und 1.500 Euro.

Quelle: BERUFENET Stand: 01.08.2021


 

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