Beamtin/Beamter im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung

Neu aufgelegt: März 2024

 

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Beamtin/Beamter im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung

Beamtenausbildung

Für die o.a. Berufsbezeichnung gibt es abweichende Laufbahnbezeichnungen in den Bundesländern.

Die Beamtenausbildung - auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet - ist durch Verordnungen des Bundes / der Länder geregelt. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes umfasst in der Regel 2 Jahre (abweichende auch mal 2 1/2 Jahre).

Ausbildungsorte sind die Behörden bzw. Verwaltungsschulen der öffentlichen Verwaltung.

Ausbildungsbehörden: Bund, Länder und Kommunalverwaltungen.

Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung erledigen Verwaltungsaufgaben in den Gebieten Bau, Verkehr oder Wirtschaftsförderung. Sie bearbeiten z.B. Anträge von Bürgern oder Auskünfte erteilen.

In der inneren Verwaltung übernehmen sie z.B. Aufgaben im Personalwesen, Finanzwesen oder in der Materialverwaltung einer Behörde. Sie erfassen in der Personalverwaltung die Personaldaten der Mitarbeiter/innen, berechnen Löhne und Gehälter und führen Krankheits- und Urlaubslisten. Im Haushalts- und Kassenwesen bearbeiten sie beispielsweise Zahlungsvorgänge, führen Haushaltsüberwachungslisten und sind an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. In der Materialbeschaffung und ‑verwaltung übernehmen sie z.B. die Bestellung von Mobiliar
für kommunale und staatliche Einrichtungen.

Zugangsvoraussetzung (Schulabschluss)
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.

Bezahlung während des Vorbereitungsdienstes
Die Beamtenanwärter/innen erhalten Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 1.500 Euro, bei Landesbehörden (brutto) ‑ je nach Bundesland: 1.200 bis 1.450 Euro.

Quelle: teilweise von BERUFENET (http://arbeitsagentur.de) — Stand: 01.08.2021


 

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