Wehrpflichtgesetz (WPflG): § 2 Geltung der folgenden Vorschriften

Neu aufgelegt: März 2024

 

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Wehrpflichtgesetz (WPflG): § 2 Geltung der folgenden Vorschriften


§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.


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Red 20251024

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