
| Neu aufgelegt: März 2024
Zu den offenen Stellen und Ausbildungsplätzen in der |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet zehn OnlineBücher bzw. eBooks zu Themen des öffentlichen Dienstes. Die Bücher kann man herunterladen, lesen und/oder ausdrucken >>>zur Bestellung |
>>>zur Übersicht des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)
Wehrpflichtgesetz (WPflG): § 33 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
§ 33 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
(1) Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte, die auf Grund dieses Gesetzes durch die Wehrersatzbehörden ergehen, ist binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.
(2) Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid (§ 19 Absatz 4) hat aufschiebende Wirkung.
(3) Über den Widerspruch gegen den Musterungsbescheid entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. § 19 gilt entsprechend.
(4) Über den Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid (§§ 21 und 23) entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Der Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid, der Widerspruch gegen die Aufhebung eines Einberufungsbescheides und der Widerspruch gegen den Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
(5) Ist der Musterungsbescheid unanfechtbar geworden, so ist ein Rechtsbehelf gegen den Einberufungsbescheid nur insoweit zulässig, als eine Rechtsverletzung durch den Einberufungsbescheid selbst geltend gemacht wird.
![]() |
USB-Stick: Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie für Beamte in Ausbildung (beamtenausbildung-online.de). Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Red 20251024