
| Neu aufgelegt: März 2024
Zu den offenen Stellen und Ausbildungsplätzen in der |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: auch ein eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst ist enthalten. Der OnlineService bietet zehn OnlineBücher bzw. eBooks zu Themen des öffentlichen Dienstes. Die Bücher kann man herunterladen, lesen und/oder ausdrucken >>>zur Bestellung |
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Beamtenausbildung - interessant - vielseitig - zukunftssicher |
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USB-Stick: Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie für Beamte in Ausbildung (beamtenausbildung-online.de). Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung |
Beamtenausbildung: Laufbahnrecht und Qualifizierung
Wie überall, so gilt im öffentlichen Dienst offiziell das Leistungsprinzip.
Gilt ein Beamter als qualifiziert für einen höheren Posten, muss eine entsprechende zu besetzende Planstelle vorhanden sein. Um in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen, muss der Bewerber ein Auswahlverfahren bestanden und an Einführungen in die Aufgaben, Lehrgängen und Laufbahnprüfungen teilnehmen.
Ob ich in den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst eintrete, beeinflusst mein zukünftiges Vorankommen ebenso wie das Gehalt, das mir zusteht. Umgekehrt muss ich umso höher qualifiziert sein je höher ich (ein)steigen möchte. Unabhängig von der guten Ausbildung im öffentlichen Dienst, können meine Vorqualifikationen mich weiter voranbringen. Lebenslanges Lernen gilt im öffentlichen Dienst genauso wie überall sonst, wenn ich als Auszubildender übernommen worden bin: die nächsthöhere Stelle oder Laufbahn erfordert besondere, neue Qualifikationen.
Detailierte Informationen zum Laufbahnrecht und der Qualifizierung gibt es unter:
www.beamtenanwaerter-online.de
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester