Wehrpflichtgesetz (WPflG): § 24a Änderungsdienst

Neu aufgelegt: März 2024

 

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Wehrpflichtgesetz (WPflG): § 24a Änderungsdienst

 

§ 24a Änderungsdienst

Für Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehrüberwachung teilt die Meldebehörde dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr die Änderung folgender gespeicherter Daten aller männlichen Deutschen ab dem Alter von 17 Jahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben, mit:

1. Familiennamen,

2. frühere Namen,

3. Vornamen,

4. Doktorgrad,

5. Tag und Ort der Geburt,

6. Staatsangehörigkeiten,

7. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,

8. Tag des Ein- und Auszugs,

9. Familienstand,

10. Sterbetag und -ort.


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Red 20251024

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